Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback

BuchführungDie E-Rechnung im Planungsbüro: Antworten auf sieben Fragen aus der Praxis

Abo-Inhalt 18.11.2024 7 Min. Lesedauer Von Dirk J. Lamprecht, Leiter Fachbereich Steuern einer Göttinger Anwalts- und Steuerkanzlei

| Ab dem 01.01.2025 wird es mit der E-Rechnung ernst. Auch in jedem Planungsbüro. Denn Sie müssen zumindest E-Rechnungen empfangen können. So steht es auch im Anwendungsschreiben zur E-Rechnung, das das Bundesfinanzministerium am 14.10.2024 veröffentlicht hat. Zur Handhabung im Planungsbüro haben PBP fünf konkrete Fragen erreicht. Die Antworten gibt es nachfolgend: |

Frage 1: Thema Abschlags- und nachfolgende Schlussrechnungen: Eine rechtssichere Ausweisung der Umsatzsteuer aus Anzahlungen in Schlussrechnungen ist ein wichtiger Aspekt bei der Einführung der E-Rechnung. Gemäß Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 05.03.2024 muss die Summe der erhaltenen Anzahlungen UND die Summe der darauf entfallenden Umsatzsteuer in der Rechnung ausgewiesen werden. In der Bauabrechnung ist dies insbesondere bei Schlussrechnungen (Endrechnung) regelmäßig der Fall. Der Leistungsempfänger enthält neben der Schlussrechnung eine besondere Zusammenstellung der Anzahlungen; auf die Zusammenstellung der Anzahlungen muss in der Schlussrechnung ausdrücklich hingewiesen werden.

ID: 50222223

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Bildrechte