HonorarrechtErfreuliche gerichtliche Klarstellung: GU-Zuschlag gehört zu anrechenbaren Kosten
| Ein GU-Zuschlag gehört zu den anrechenbaren Kosten. Das hat das LG Krefeld entschieden und eine langjährige Diskussion beendet. Die Entscheidung ist zwar noch nicht rechtskräftig. Man darf aber davon ausgehen, dass sich die nächste Instanz dem Votum des LG Krefeld anschließt. PBP zeigt, was sich jetzt für Sie bei GU-Einschaltungen honorartechnisch ändert. |
AUSGABE: PBP 4/2025, S. 4 · ID: 50348168