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Lph 8 Dachfenster müssen vor Einbau geprüft werden
| Der bauüberwachende Architekt hat bereits vor dem Einbau von Dachfenstern zu überprüfen, ob sie mit der vereinbarten Sonnenschutzverglasung geliefert wurden. Das hat das KG Berlin klargestellt. |
Das KG weiter: Auf eine nachträgliche Nachbesserung in Form von außen aufklebbarer Folie auf die bereits eingebauten Fenster muss sich der Auftraggeber nicht einlassen. Die Fenster mit Folien wären – auch unter Berücksichtigung der Umwelteinflüsse, denen sie ausgesetzt wären – schadensanfälliger als der in das Glas integrierte Sonnenschutz. Hat sich aber ein solcher Planungs- und Überwachungsmangel im Bauwerk realisiert, steht dem Bauherrn gegen den Architekten ein Anspruch auf Vorfinanzierung der Mängelbeseitigung zu. Der Anspruch setzt nicht voraus, dass dem Architekten Gelegenheit zur Nachbesserung seines eigenen Werks gegeben wird (KG Berlin, Urteil vom 15.04.2024, Az. 7 U 152/21, Abruf-Nr. 246967, rechtskräftig durch Zurückweisung der NZB, BGH, Beschluss vom 09.10.2024, Az. VII ZR 73/24).
AUSGABE: PBP 4/2025, S. 1 · ID: 50349348