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Apr. 2025

BuchführungE-Rechnung: Peppol, Peppol-ID und Leiweg-ID – und nun?

07.03.2025 1 Min. Lesedauer

| Eine PBP-Leserin fragt sich, ob die Peppol-ID mit der Leitweg-ID gleichzusetzen ist, und ob im B2B-Bereich ein Rechnungsempfänger zwingend eine Übertragung der Rechnung via Peppol verlangen darf. |

Antwort | Die Peppol-Participant-ID dient im Peppol-Netzwerk dazu, einen Teilnehmer eindeutig zu identifizieren, vergleichbar mit einer Umsatzsteuer-ID oder einer IBAN beim Online-Banking. Dabei wird zwischen der Sender-ID (Rechnungssteller) und der Receiver-ID (Rechnungsempfänger) unterschieden. Damit eine E-Rechnung via Peppol übermittelt werden kann, wird folglich zunächst die Peppol-Receiver-ID des Rechnungsempfängers benötigt. Diese Nummer setzt sich in der Bundesverwaltung grundsätzlich aus dem Präfix 0204 und der Leitweg-ID des Auftraggebers zusammen. Peppol-ID und Leitweg-ID sind also nicht identisch. Zwar gilt bereits seit November 2020 für Unternehmen, die im Rechnungsaustausch mit öffentlichen Auftraggebern stehen, grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung – und bundesweit hat sich dafür das Format XRechnung durchgesetzt - für den Versand der XRechnung muss aber nicht zwingend Peppol genutzt werden. Es ist zum Beispiel auch ein manueller Upload über die Plattformen des Bundes (ZRE bzw. OZG-RE) oder ein Versand per Mail zulässig.

AUSGABE: PBP 4/2025, S. 3 · ID: 50336101

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