HaftungsrechtOLG Stuttgart bestätigt: Einvernehmliche Abweichungen von a.a.R.d.T. sind möglich
| Immer wieder kommt es vor, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik kurz: a.a.R.d.T. (u. a.: DIN-Normen) für bestimmte Situationen nicht geeignet sind. Das gilt insbesondere bei Umbauten. Das OLG Stuttgart hat jetzt bestätigt, dass man davon einvernehmlich abweichen kann. Erfahren Sie nachfolgend, wie das OLG individuelle Planungslösungen fördert und dabei Haftungsrisiken für Planer nicht erhöht, sondern gerecht verteilt hat – und ziehen Sie daraus für das Tagesgeschäft die richtigen Schlüsse. |
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AUSGABE: PBP 4/2025, S. 18 · ID: 50324296