Logo IWW
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
26.03.2025

SozialversicherungSub- bzw. Fachplaner für Fassadentechnik: Selbstständig oder abhängig beschäftigt?

22.03.2025 1 Min. Lesedauer

| Ein Fachplaner, der für ein Ingenieurbüro projektbezogen hochspezialisierte Leistungen der Fassadenplanung erbringt und weder nennenswert in die Arbeitsorganisation des Büros eingegliedert ist noch Weisungen des Büros unterliegt, ist selbstständig tätig. Diese Auffassung vertritt das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg. |

Die selbstständige Tätigkeit wurde bejaht, obwohl der Fachplaner mehrere Jahre lang kontinuierlich Leistungen für das Büro erbrachte hatte und im Zeithonorar bezahlt wurde. Die Vereinbarung eines pauschalen Honorars auf Stundenbasis spreche noch nicht als Ausdruck eines fehlenden Unternehmerrisikos zwangsläufig für abhängige Beschäftigung, so das LSG. Denn bei im Wesentlichen rein geistigen Leistungen sei ein erfolgsabhängiges Entgelt aufgrund der Eigenheiten der Leistung regelmäßig nicht zu erwarten (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.07.2024, Az. L 9 BA 8/22, Abruf-Nr. 246724).

AUSGABE: PBP 4/2025, S. 2 · ID: 50329211

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte