HOAIOLG Düsseldorf bezieht Stellung: Ein Objekt oder mehrere Objekte?
| Wird ein zusammenhängendes einheitliches Objekt geplant oder besteht die Planung aus mehreren Objekten, die honorartechnisch eigenständig sind? Diese Frage beschäftigt regelmäßig die Gerichte, weil die HOAI dazu in den unterschiedlichen Leistungsbildern Regelungen trifft, die zu allgemein gehalten sind und zu erheblichen Ermessensspielräumen führen. Jetzt war das OLG Düsseldorf am Zug und hat zum Thema „durch einen Zwischenraum getrenntes Objekt“ planerfreundlich entschieden. |
Durch Zwischenraum getrennte Objekte sind immer eigenständig
AUSGABE: PBP 6/2025, S. 6 · ID: 50420884