HonorarabrechnungProjekte oberhalb der Tafelwerte: Rift-Tabellen gelten als ortsübliche Vergütung
| Die sog. Rift-Tabellenwerke können auch dann als ortsübliche Vergütung gelten, wenn keine schriftliche Vergütungsvereinbarung getroffen worden ist und die anrechenbaren Kosten oberhalb der Tafelwerte liegen. Das hat das OLG Düsseldorf klargestellt. |
Entscheidung des OLG Düsseldorf mit hoher praktischer Relevanz
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AUSGABE: PBP 6/2025, S. 5 · ID: 50420831