HonorarrechtÜbliche Vergütung nach § 632 BGB: OLG Bamberg und BGH legen Darlegungshürden höher
| Können Sie – z. B. bei einem mündlichen Vertrag – die vereinbarte (= behauptete) Vergütungsvereinbarung nicht beweisen, kann Ihnen immerhin die übliche Vergütung zustehen. Damit Sie die Karte des § 632 Abs. 2 BGB ziehen können, müssen Sie aber zur Höhe der üblichen Vergütung und zu den Elementen zur Ermittlung der Vergütungshöhe vortragen. Tun Sie das nicht, verlieren Sie Ihren Honoraranspruch. Diese unschöne Erfahrung machte jetzt ein Planer vor dem OLG Bamberg. |
Der Fall vor dem OLG Bamberg
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AUSGABE: PBP 6/2025, S. 7 · ID: 50380833