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ZielvereinbarungenZielvereinbarungen mit Führungskräften: Darauf müssen Sie achten

Top-BeitragAbo-Inhalt26.05.20257 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt, FAArbR Dr. Nikolaus Polzer und Rechtsanwalt Dr. Yannick Bähr, Noerr PartGmbB, Düsseldorfvon Rechtsanwalt, FAArbR Dr. Nikolaus Polzer und Rechtsanwalt Dr. Yannick Bähr, Noerr PartGmbB, Düsseldorf

| Zielvereinbarungen setzen sich auch in Planungsbüros immer mehr durch. Sie sollen Anreize schaffen, dass Mitarbeiter einen noch größeren Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg Ihres Büros leisten. Die Praxis (und aktuelle Rechtsprechung) lehrt, dass bei der Gestaltung von Zielvereinbarungen auch Fallstricke lauern, die Ihnen teuer zu stehen kommen können. Machen Sie Ihre Zielvereinbarungen deshalb wasserfest. |

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AUSGABE: PBP 6/2025, S. 27 · ID: 50390781

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