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Öffentliche AufträgeKita-Bau und Ganztagesbetreuung: Umsetzungsfrist soll um zwei Jahre verlängert werden
| Die Planung von Kindertagesstätten bleibt ein attraktives Marktsegment. Das Investitionsprogramm „Ganztagesausbau“ wird nämlich aller Voraussicht nach um zwei Jahre bis 2029 verlängert werden. Ziel ist es, in dieser Zeit den Abrufstau an öffentlichen Fördermitteln aufzulösen. |
Thematisiert wurde das Ganze am 22.05.2025 im Bundestag. Die Bundesregierung hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf (21/514) vorgelegt. Hintergrund dafür ist das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz) mit dem ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter der Klassenstufen eins bis vier eingeführt wird. Dafür hat der Bund den Ländern ein milliardenschweres Förderprogramm bereitgestellt, dessen Mittel aber vielfach nicht rechtzeitig abgerufen worden sind. Deshalb will sie das Investitionsprogramm Ganztagsausbau um zwei Jahre verlängern. Das bedeutet konkret eine Änderung des Ganztagsfinanzhilfegesetzes, damit Maßnahmen bis zum 31.12.2029 abgeschlossen werden können und deren Abrechnung bis zum 30.06.2030 erfolgen kann.
AUSGABE: PBP 7/2025, S. 2 · ID: 50458142