Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Okt. 2025

HonorarrechtOLG Köln: Die anrechenbaren Kosten ergeben sich nicht bereits bei Auftragserteilung

Abo-Inhalt05.09.202590 Min. Lesedauer

| Anrechenbare Kosten, die im Rahmen eines VgV-Verfahrens festgesetzt sind und dort als Kostenschätzung bezeichnet wurden, darf der Auftraggeber später nicht der Honorarberechnung zugrunde legen. Denn die definitiven anrechenbaren Kosten ergeben sich erst in der Kostenberechnung in der Lph 3. Das hat das OLG Köln klargestellt. |

Um diesen Fall ging es beim OLG Köln

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: PBP 10/2025, S. 4 · ID: 50486282

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte