HonorarrechtOLG Köln: Die anrechenbaren Kosten ergeben sich nicht bereits bei Auftragserteilung
| Anrechenbare Kosten, die im Rahmen eines VgV-Verfahrens festgesetzt sind und dort als Kostenschätzung bezeichnet wurden, darf der Auftraggeber später nicht der Honorarberechnung zugrunde legen. Denn die definitiven anrechenbaren Kosten ergeben sich erst in der Kostenberechnung in der Lph 3. Das hat das OLG Köln klargestellt. |
Um diesen Fall ging es beim OLG Köln
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AUSGABE: PBP 10/2025, S. 4 · ID: 50486282