Honorarsicherung
Auch Zeithonorar-Vertrag ist über § 650f BGB absicherbar
Zur schlüssigen Darlegung eines nach Zeitaufwand abzurechnenden Vergütungsanspruchs bedarf es grundsätzlich nur der Angabe der für die Vertragsleistung aufgewendeten Stunden. Das Verlangen auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung nach § ...