Arbeitsrecht
Auftraggeberin will männlichen Architekten: Bei Umsetzung des Wunsches drohen AGG-Entschädigungen an Ihre Mitarbeiterin
Will eine Auftraggeberin nicht von einer weiblichen Mitarbeiterin, sondern von einem Mann betreut werden, müssen Sie als Arbeitgeber im Rahmen Ihrer Reaktionsmöglichkeiten den aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) resultierenden ...