Büroführung
Dienstreisen ins europäische Ausland: Ohne A1-Bescheinigung drohen hohe Bußgelder
Wenn Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter eine Dienstreise ins EU-Ausland antreten, sollten Sie eine „A1-Bescheinigung“ mit sich führen. Damit weisen Sie gegenüber den ausländischen Zollbeamten nach, dass Sie in Deutschland ...