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WegeunfallBesuch beim Physiotherapeuten fällt nicht unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz

Abo-Inhalt11.03.20254 Min. LesedauerVon RA Michael Röcken, Bonn, ra-roecken.de

| Wenn ein Patient auf dem Weg zu einer ambulanten physiotherapeutischen Behandlung einen Unfall erleidet, stellt sich die Frage, ob dies ein Arbeitsunfall sein kann. Denn dann würde der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) greifen. Voraussetzung wäre hier, dass eine auf Kosten einer Krankenkasse oder eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung (teil-)stationäre Behandlung bzw. ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation vorlag (§ 2 Nr. 15a Sozialgesetzbuch [SGB] VII). Eine Physiotherapie, in der eine Verletzung behandelt wird, die nicht von einem Arbeitsunfall herrührt, genügt dieser Anforderung nicht (Thüringer Landessozialgericht [LSG], Urteil vom 25.01.2024, Az. L 1 U 365/22). |

AUSGABE: PP 4/2025, S. 6 · ID: 50336379

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