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Apr. 2025

SozialrechtGesetzliche Unfallversicherung: Long-/Post-COVID rechtfertigt Verletztenrente

Abo-Inhalt02.04.20252 Min. LesedauerVon RAin, FAin für MedR und SozR Babette Christophers LL. M., Münster, christophers.de; Aesculaw Rechtsanwälte

| Patienten, die an Long-/Post-COVID erkrankt sind, kämpfen nicht nur gegen ihre Krankheit, sondern müssen unter Umständen auch gegen Sozialversicherungsträger vorgehen, da die begehrten Leistungen abgelehnt werden. Die Schwere der Erkrankung wird teilweise unterschätzt. Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung hat das Sozialgericht (SG) Heilbronn jetzt einem Krankenpfleger, der an Long-COVID erkrankt ist, eine Verletztenrente zugestanden. Die beklagte Unfallversicherung war der Auffassung, dass noch keine validen Forschungsergebnisse veröffentlicht sind, wonach ein gesicherter wissenschaftlicher Kenntnisstand über wesentliche Langzeitfolgen nach stattgehabter Infektion vorliegt. Dies sah das SG Heilbronn anders (Urteil vom 12.12.2024, Az. S 2 U 426/24). Das Urteil ist auch für Physiotherapeuten relevant. |

Krankenpfleger klagt Verletztenrente wegen Post-COVID-Erkrankung ein

AUSGABE: PP 4/2025, S. 5 · ID: 50364416

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