März 2022
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe März 2022 abgeschlossen.
Luftsicherungsrechtliche ZuverlässigkeitStrafbefehl wegen Steuerhinterziehung holt Piloten aus der Luft herunter
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
VG Düsseldorf
| Wird eine zum Zeitpunkt der Feststellung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit bereits rechtskräftige Verurteilung der Luftsicherheitsbehörde erst danach bekannt, kann sie die Feststellung nicht nach § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwVfG (NRW) analog widerrufen. Der Widerruf kann allerdings in eine Rücknahme der (von Anfang an rechtswidrigen) Zuverlässigkeitsfeststellung mit Wirkung für die Zukunft umgedeutet werden. Das hat das VG Düsseldorf entschieden. |
Sachverhalt
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: PStR 3/2022, S. 54 · ID: 47915879
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion