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GrunderwerbsteuerSteuerhinterziehung und Grundstückskauf

Abo-Inhalt01.02.2022528 Min. LesedauerVon RiOLG Dr. Andreas Möller, Hamm

| Soll bei einem Grundstückskaufvertrag Grunderwerbsteuer „eingespart“ werden und wird daher aufgrund einer sog. Schwarzgeldabrede ein geringerer Kaufpreis beurkundet, als tatsächlich gezahlt wird, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags gefährdet. |

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AUSGABE: PStR 3/2022, S. 68 · ID: 47724653

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