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UmsatzsteuerhinterziehungTätigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft

Abo-Inhalt29.08.20226103 Min. LesedauerVon Dr. Anna-Elisabeth Krause-Ablaß, Delegierte Europäische Staatsanwältin, Frankfurt am Main

| Seit dem 1.6.21 ist die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) operativ tätig. Sie wurde geschaffen, um Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union (EU) besser verfolgen zu können. Ein Großteil dieser Straftaten entfällt auf den Bereich des Umsatzsteuerbetrugs. Der folgende Beitrag widmet sich deshalb der Frage, welchen Mehrwert die EUStA bei der Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrugsverfahren hat und wie ihre Tätigkeit dabei konkret in Deutschland aussieht. |

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AUSGABE: PStR 10/2022, S. 231 · ID: 48380623

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