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EinfuhrumsatzsteuerZum Verhältnis von Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug nach § 25f UStG
Abo-Inhalt22.08.20227963 Min. LesedauerVon RA Dr. Rainer Spatscheck, FA StR, FA StrR, und RAin Lea Wimmer, FAin StR, beide Kantenwein, Zimmermann, Spatscheck & Partner PartGmbB, Münchenvon RA Dr. Rainer Spatscheck, FA StR, FA StrR, und RAin Lea Wimmer, FAin StR, beide Kantenwein, Zimmermann, Spatscheck & Partner PartGmbB, München
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Hinweis an Redaktion
| Für die Praxis ist das Verhältnis von Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug im Steuer- sowie im Steuerstrafverfahren bedeutsam. Der Beitrag zeigt anhand eines Beispiels, dass sich aufgrund der jüngeren Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen wie der Einführung des § 25f UStG und der Entwicklung im Zusammenhang mit dem Kompensationsverbot nach § 370 Abs. 4 S. 3 AO eine komplexe rechtliche Situation ergibt, deren Auflösung der BGH noch bestätigen muss. |
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AUSGABE: PStR 10/2022, S. 223 · ID: 48526854
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