Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

KonkurrenzenMittelbare Täterschaft bei einem unbenannt besonders schweren Fall des § 266a StGB

Abo-Inhalt07.11.2022189 Min. LesedauerVon Oberstaatsanwalt Dr. Jost Schützeberg, Köln

| Eine aktuelle Entscheidung des BGH zeigt auf, wie das Konkurrenzverhältnis bei mittelbarer Täterschaft zu bestimmen ist, welche Anforderungen ein unbenannt besonders schwerer Fall des § 266a StGB hat und welche Fehler bei einer Einziehungsentscheidung begangen werden können. |

Sachverhalt

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: PStR 12/2022, S. 270 · ID: 47057519

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2022

Bildrechte