Mai 2023
LG Berlin
Geld-Beschlagnahme trotz erstinstanzlich abgelehnter Einziehung
17.04.2023
631 Min. Lesedauer
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KIChatGPT, Kryptoassets und Steuern
Abo-Inhalt10.04.2023681 Min. LesedauerVon RA Martin Figatowski, LL.M. (Taxation) und Mag. iur. Chingiz Machitadzevon RA Martin Figatowski, LL.M. (Taxation) und Mag. iur. Chingiz Machitadze
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Hinweis an Redaktion
| Vor nicht allzu vielen Jahren wurde das damals noch zu Kommunikations- und Informationszwecken genutzte Internet als Neuland bezeichnet. Nicht lange dauerte es, bis auch Kryptowährungen, NFTs und Decentralized Finance (DeFi) in aller Munde waren. Mittlerweile sind Künstliche Intelligenzen wie „ChatGPT“ auf dem Vormarsch und können auch bei der steuerrechtlichen Darstellung und zum Teil Bewertung von Sachverhalten eingebunden werden. Der Beitrag wurde zusammen mit ChatGPT geschrieben. |
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AUSGABE: PStR 5/2023, S. 108 · ID: 49210552
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