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LiteraturtippsFür Sie gelesen und für gut befunden!

Leseprobe17.07.20236272 Min. Lesedauer

| Damit Sie in der Informationsflut nicht untergehen, zeigt die folgende Übersicht, was wirklich lesenswert für Ihre Mandatsbearbeitung ist: |

Arconada Valbuena/Rennar

Steuerliches Abzugsverbot bei Nichtbenennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern i. S. d. § 160 AO

EStB 23, 194

Beckschäfer/ Baumeister

Die Anforderungen des Bestimmtheitsgrundsatzes an Blankettstrafgesetze – Keine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 3 AO i. V. m. § 15 Abs. 1 KraftDV

jurisPR-StrafR 8/2023 Anm. 2

Bilsdorfer

Die Entwicklung des Straf- und Steuerordnungswidrigkeitenrechts

NJW 23, 1408

Bildsdorfer/ Kaufmann

Abwehr von steuerlichen Nachteilen bei betrügerischen Handlungen

DStR 23, 500

Bittmann

Keine unbegrenzte Vollziehungsfähigkeit eines angeordneten Vermögensarrests

ZWH 23, 81

Deutscher

Abnahme von Fingerabdrücken zum Entsperren eines Mobiltelefons

StRR 23, 26

Dietsch/Sprinz

Bekommt das jemand oder kann das weg? Über die Kunst der Asservatenabwicklung und das „kleine“ Opferentschädigungsrecht

NStZ 23, 147

Dominik

Goldfinger-Teil II: Keine Verlustausgleichsbeschränkung gem. § 15a EStG

EFG 23, 627

Ebner/Röper

Strukturelles Vollzugsdefizit im Zusammenhang mit der Besteuerung von Krypto-Assets?

DStR 23, 809

Eufinger

Mitarbeiterbefragungen – zwischen nemo-tenetur-Grundsatz und Jones Day-Entscheidung

BB 23, 1010

Grotherr

Einführung von Melde- und Sorgfaltspflichten für Plattformbetreiber nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz ab 2023

Ubg 23, 60

Handel

Die Neuerungen in den Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) 2022

DStR 23, 607

Herget

Steuerliche Privilegierung sog. Millionärsfonds zulässig

EFG 23, 579

Machitadze/ Figatowski

Zur strafrechtlichen Einziehung von Kryptowährungen – Teil 2

NZWiSt 23, 171

Möller

Tabaksteuerrecht: Unabhängigkeit des Besteuerungsverfahrens vom Steuerstrafverfahren

jurisPR-SteuerR 11/2023 Anm. 6

Prätzler

EuGH: Versagung des Vorsteuerabzugs nicht auf Steuerschaden durch Hinterziehung begrenzt

jurisPR-SteuerR 7/2023 Anm. 5

Prätzler

EuGH: Kein anderer Leistungsort wegen Steuerhinterziehung

jurisPR-SteuerR 5/2023 Anm. 6

Puschke/Fett

Datenübermittlung aus Strafverfahrensakten an öffentliche Stellen

ZWH 23, 113

Reichling

Geldwäsche und Steuerhinterziehung – Friktionen (auch) nach der Neufassung des § 261 StGB

wistra 23, 188

Schwartz/Faber

Die Durchsicht elektronischer Speichermedien im Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren – „IT-Durchsuchung“ (Teil 2)

ZWH 23, 123

Wildt

Nach vier Jahren steht die E-Evidence-Verordnung – Privatisierung grenzüberschreitender Strafverfolgung: Wo bleiben die Rechte der Beschuldigten?

AnwBl 23, 211

Wionzeck/Odinius

§ 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 6 AO – eine unzulässige Typisierung?

wistra 23, 103

AUSGABE: PStR 8/2023, S. 171 · ID: 49522972

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