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SelbstanzeigeUnternehmereigenschaft bei eBay-Verkäufen

Abo-Inhalt19.07.20234984 Min. LesedauerVon RAin Dr. Katharina Wild, FAin StR, FAin StrR, WILD Rechtsanwaltskanzlei, München

»Frage des Steuerberaters: Meine Mandantin M hat vor einigen Jahren zunächst über die Internet-Auktions-Plattform „eBay“ begonnen, altes Spielzeug und Kleider ihrer Kinder und Sportausrüstung ihres Ehemannes aufgrund der Aufgabe eines Hobbys zu verkaufen. In der Folgezeit registrierte sie sich auf weiteren Plattformen und begann, hierüber u. a. hochpreisige Handtaschen zu erwerben und wieder zu verkaufen, aber auch Gegenstände aus Haushaltsauflösungen aus ihrem weiteren Bekanntenkreis zu verkaufen. In den letzten drei Jahren hatte M Einnahmen i. H. v. 40.000 EUR, 80.000 EUR und 90.000 EUR. Besteht für M, die keine Erklärungen über Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer abgegeben hat, ein steuerstrafrechtliches Risiko?

»Antwort des Strafverteidigers: Der M sollte geraten werden, eine strafbefreiende Selbstanzeige gem. § 371 AO abzugeben, zumal ab dem Jahr 2024 ein erhöhtes Entdeckungsrisiko besteht.

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AUSGABE: PStR 8/2023, S. 191 · ID: 49356664

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