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Cum/ExEin Strafgericht – viele Entscheidungen in Cum/Ex: der Verlust der Unbefangenheit?
Abo-Inhalt14.08.20234046 Min. LesedauerVon RA Dr. Rainer Spatscheck, FA StR und FA StrR, und RAin Jessica Mühlbauer, Kantenwein Zimmermann Spatscheck & Partner PartGmbBvon RA Dr. Rainer Spatscheck, FA StR und FA StrR, und RAin Jessica Mühlbauer, Kantenwein Zimmermann Spatscheck & Partner PartGmbB
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Hinweis an Redaktion
| In zahlreichen Cum/Ex-Verfahren sind wie z. B. am LG Bonn bei teilweise überschneidendem Sachverhalt oft dieselben Richter beteiligt. Fraglich ist, ob diese aufgrund der vorangegangenen Mitwirkung noch unbefangen sind oder ob hier der Rechtsstaat in Gefahr ist. |
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AUSGABE: PStR 9/2023, S. 205 · ID: 49265723
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