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SteuerhinterziehungSteuerhinterziehung ukrainischer Kfz-Fahrzeughalter ist seit dem 1.10.24 begünstigt

Abo-Inhalt02.01.20253 Min. LesedauerVon RA Dr. Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation), FA Steuerrecht, und Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rennar, beide Hannovervon RA Dr. Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation), FA Steuerrecht, und Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rennar, beide Hannover

| Bis zum 30.9.24 waren Fahrzeuge aus der Ukraine aufgrund des Ukrainekriegs für bis zu einem Jahr von der deutschen Kraftfahrzeugsteuer befreit. Seit dem Ablauf dieser Frist müssen Fahrzeughalter ihr Fahrzeug rechtzeitig an- oder abmelden. Der Beitrag analysiert die gesetzlichen Grundlagen, die ab dem 1.10.24 gelten, um Handlungsempfehlungen zu entwickeln und den Vorwurf der Steuerhinterziehung zu vermeiden. |

AUSGABE: PStR 1/2025, S. 13 · ID: 50199303

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