AnrechnungIsolierte Kostenerstattungsklage: Vorgerichtliche Geschäftsgebühr muss angerechnet werden
| Erfüllt der erstattungspflichtige Gegner außergerichtlich zwar die geltend gemachte Hauptforderung, verweigert er aber die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten, müssen diese isoliert gerichtlich geltend gemacht werden. Der BGH hat in diesem Zusammenhang geklärt, dass die außergerichtliche Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr dieses Rechtsstreits gemäß Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG angerechnet werden muss. |
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AUSGABE: RVGprof 2/2024, S. 25 · ID: 49868504