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VerjährungProzessualer Kostenerstattungsanspruch und Anwaltsvergütung verjähren unterschiedlich
Top-BeitragAbo-Inhalt09.03.20244 Min. Lesedauer von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
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Hinweis an Redaktion
| In Rechtsstreitigkeiten sind die Fragen der Kosten und Vergütung ebenso komplex wie die rechtlichen Angelegenheiten selbst. Insbesondere bei einem Rechtsstreit durch verschiedene Instanzen treten die Unterschiede zwischen der Verjährung eines prozessualen Kostenerstattungsanspruchs gemäß § 91 ZPO und der Verjährung des Anspruchs auf die Anwaltsgebühren deutlich hervor. |
AUSGABE: RVGprof 4/2024, S. 71 · ID: 49931773
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