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KostenfestsetzungKostentragungspflicht des einen Streitgenossen kann Umsatzsteuer der anderen ausschließen

Abo-Inhalt 22.05.2024 2 Min. Lesedauer Von RA Norbert Schneider, Neunkirchen

| Trägt im Innenverhältnis ein zum Vorsteuerabzug berechtigter Streitgenosse allein die gesamten Kosten, kann nach Ansicht des OLG Hamburg für die weiteren Streitgenossen keine Umsatzsteuer festgesetzt werden. |

Sachverhalt und Entscheidungsgründe

Ausgabe: 05/2024, S. 99 · ID: 49991908

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