KostenfestsetzungKostentragungspflicht des einen Streitgenossen kann Umsatzsteuer der anderen ausschließen
| Trägt im Innenverhältnis ein zum Vorsteuerabzug berechtigter Streitgenosse allein die gesamten Kosten, kann nach Ansicht des OLG Hamburg für die weiteren Streitgenossen keine Umsatzsteuer festgesetzt werden. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
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AUSGABE: RVGprof 6/2024, S. 99 · ID: 49991908