StreitwertBei Stufenklagen kommt es auf den konkreten Einzelfall an
| Auch eine Studie zur durchschnittlichen Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung muss für Zwecke der Streitwertermittlung mit dem konkreten Versicherungsvertrag der Klagepartei in Bezug gesetzt werden. Mit dieser Sichtweise positioniert sich das OLG Nürnberg (30.11.23, 8 W 2318/23, Abruf-Nr. 239059) gegen das OLG Saarbrücken, das die Gegenansicht vertritt (28.8.23, 5 W 43/23). |
Bei einer Stufenklage im Rahmen einer privaten Krankenversicherung wurde zunächst die Auskunft über Beitragsanpassungen verlangt. Als dann der Feststellungs- und Leistungsantrag nicht beziffert wurde, konnte der Streitwert nicht anhand des Durchschnitts einer Vielzahl ähnlich gelagerter, von den Prozessbevollmächtigten der Klagepartei betreuter Verfahren festgesetzt werden.
Ausgabe: 08/2024, S. 145 · ID: 49871580
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