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ZwangsversteigerungVergütung des Zustellungsvertreters richtet sich nicht nach RVG

Abo-Inhalt03.08.20242 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

| Wenn in Zwangsversteigerungsverfahren Schriftsätze des Gerichts nicht an Beteiligte zugestellt werden können, bestellt das Gericht in der Regel einen sog. Zustellungsvertreter. Mit dessen Hilfe soll das Verfahren zügig durchgeführt werden. Zumeist handelt es sich hierbei um einen Rechtsanwalt. Lesen Sie im Folgenden, wie dieser vergütet wird. |

Aufgaben des Zustellungsvertreters

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AUSGABE: RVGprof 8/2024, S. 138 · ID: 50084179

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