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Apr. 2025

Aktuelle GesetzgebungKostBRÄG 2025: Änderungen der Anwaltsvergütung

Top-Beitrag Abo-Inhalt 26.03.2025 31 Min. Lesedauer Von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

| Das sog. Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) umfasst Neuregelungen zur Vormünder- und Betreuervergütung, Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie Änderungen des RVG und des Justizkostenrechts. Die Änderungen bei den Anwalts- und Justizkosten treten – im Monat nach Veröffentlichung im BGBl., voraussichtlich im April – am 1.6.25 in Kraft (iww.de/s12659; BR-Drucksache 89/25). Für Anwälte wurden das anwaltliche Vergütungsrecht strukturell verbessert und die Gebühren des RVG linear erhöht. Die Ausgabe gibt einen Überblick über diese Änderungen und erläutert die Auswirkungen anhand von Rechenbeispielen (die Beispiele gehen aus Vereinfachungsgründen von einem Inkrafttreten am 1.6.25 aus). |

AUSGABE: RVGprof 4/2025, S. 55 · ID: 50363100

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