Sept. 2024
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RechnungDie verpflichtende E-Rechnung ist da – auch alle Stiftungen sind betroffen
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| Bisher wird bei B2B-Umsätzen vorrangig eine Rechnung in Papierform erteilt. Das ändert sich ab 2025 grundlegend. Denn nun ist die neu eingeführte E-Rechnung zu nutzen. Von dieser E-Rechnung sind auch Stiftungen betroffen. Entweder weil Stiftungen künftig mit einer E-Rechnung abrechnen müssen oder weil bei Eingangsumsätzen mit einer E-Rechnung abgerechnet wird. Stiftungen müssen daher handeln, spätestens bis zum 31.12.2024. SB stellt vor, was es mit der E-Rechnung auf sich hat, wann sie zu nutzen ist und welche Übergangsfristen gelten. |
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AUSGABE: SB 9/2024, S. 169 · ID: 50121112
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