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FamilienstiftungBFH: Auch eine Familienstiftung kann Finanzunternehmen sein

15.11.2024 2 Min. Lesedauer

| Auch eine privatrechtliche Familienstiftung kann grundsätzlich ein Finanzunternehmen sein. Ob sie eine finanzunternehmerische Haupttätigkeit ausübt, richtet sich nach einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls. Zu diesem Schluss ist der BFH gelangt und hat ein Urteil des FG Sachsen bestätigt. |

Konkret standen beim BFH folgende Fragen im Raum: Ist eine Stiftung, deren Haupttätigkeit in der Veräußerung und dem Halten von Beteiligungen bestand, als Finanzunternehmen nach § 8b Abs. 7 S. 2 KStG a. F. in Verbindung mit § 1 Abs. 3 KWG a. F. zu qualifizieren, wenn der Stifter Aktienanteile auf die Stiftung (unentgeltlich) überträgt und die Stiftung die Anteile wenige Tage nach Stiftungsgründung veräußert? Ist der Veräußerungsgewinn für das Streitjahr 2011 nach § 8b Abs. 7 S. 2 KStG a. F. steuerpflichtig?

Ausgabe: 11/2024, S. 222 · ID: 50238630

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