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SozialversicherungspflichtBSG stellt klar: Versicherungspflicht von Lehrern und Dozenten ist immer einzelfallabhängig

Abo-Inhalt 11.11.2024 2 Min. Lesedauer

| Ob Lehrende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ist von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Es gibt keine gefestigte und langjährige Rechtsprechung, wonach eine lehrende Tätigkeit bei entsprechender Vereinbarung stets als selbstständig anzusehen wäre. Dies hat das BSG bei einem Dozenten an einer Volkshochschule klargestellt. |

Dozent und Volkshochschule hatten freie Mitarbeit vereinbart

Ausgabe: 11/2024, S. 240 · ID: 50233008

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