Gesellschaftsrecht/Personengesellschafte
OLG Hamburg: Rechtsformzusatz eGbR ist auch vor dem Namenskern der Gesellschaft möglich
27.09.2024
1 Min. Lesedauer
| Wird ein Stiftungsvorstand von einem Mitarbeiter wegen Datenschutzverstößen verklagt, stellt sich die Frage, welches Gericht hier zuständig ist.Das LAG Düsseldorf hat die Frage beantwortet. |
Ausgabe: 11/2024, S. 232 · ID: 50123667