UmsatzsteuerBFH präzisiert: Wann Zuschüsse ein Entgelt von dritter Seite und damit umsatzsteuerbar sind
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| Rechtsprechung und Finanzverwaltung haben ihre Bewertung der Umsatzsteuerbarkeit von Zuschüssen geändert. Sie haben dabei klargestellt, dass bei der Frage der Steuerbarkeit nicht allein auf die bezuschusste Tätigkeit abgestellt werden darf, sondern vor allem auf die Person des Zuwendungsempfängers und das Förderungsziel. Nicht behandelt haben sie dabei einen Sonderfall – das Entgelt von dritter Seite. Das hat der BFH nachgeholt. |
ID: 50223772
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