Einkommensteuer
BFH: Steuerzahler können nicht ausgezahlte EPP durch Abgabe der Einkommensteuererklärung für 2022 geltend machen
Hat ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer die Energiepreispauschale (EPP) nicht ausgezahlt, kann der Arbeitnehmer diese im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2022 geltend machen. Das hat der BFH entschieden.