Einkommensteuer
Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags: Bezug von Nutzungsersatz begründet keinen steuerbaren Kapitalertrag
Der Bezug eines Nutzungsersatzes im Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf löst keine Einkommensteuer aus. Das hat der BFH klargestellt.