Abschreibung
Baubeginn vor dem 01.10.2023: Kommt man per Gestaltung doch noch an die degressive AfA?
Mit § 7 Abs. 5a EStG hat der Gesetzgeber zu Jahresbeginn eine degressive Abschreibung für Wohngebäude eingeführt. Die gilt bei eigener Herstellung des Gebäudes jedoch nur, wenn mit der Herstellung nach dem 30.09.2023 begonnen wurde. ...