Mitarbeiterbeteiligung
BFH: Der Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein Arbeitslohn
LGP
05.03.2024
1 Min. Lesedauer
Der Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein lohnsteuerbarer Vorteil. Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung an seinem Arbeitgeber zuvor verbilligt erworben hat. Das hat der BFH entschieden.