Werbungskosten
BFH: In diesen Fällen kann ein Steuerzahler Kosten seines Regel-Insolvenzverfahrens als Werbungskosten abziehen
Die ausschließlich durch ein (Regel-)Insolvenzverfahren verursachten Aufwendungen sind der privaten Vermögenssphäre zuzuordnen und daher nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften abziehbar. Anderes ...