Steuerermäßigung
FG Münster: Kosten für „Wasch-Service“ sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen
Leistungen eines Wasch-Service sind keine haushaltsnahe Dienstleistungen. Das hat das FG Münster entschieden. Die Begründung hinter der Entscheidung ist einfach: Die Leistungen werden nicht innerhalb des Haushalts erbracht.