März 2022
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KaskoVersicherer sorgt mit eigenwilliger Sicht zur Schadenminderungspflicht bei Kasko für Irritationen
Top-BeitragAbo-Inhalt28.02.20223315 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Der Phantasie eines sehr großen Versicherers (VR) sind auch im Kaskosegment kaum Grenzen gesetzt. Aktuelle Spielwiese ist dessen eigenwillige Auffassung zur Schadenminderungspflicht in der Kasko. UE ordnet für Sie diese Auffassung im Lichte der BGH-Rechtsprechung ein, bewertet verschiedene Fallgruppen für die Praxis und sagt, warum der Versicherer mit seiner Auffassung auf dem Holzweg ist. |
Inhaltsverzeichnis
- VR-Auffassung zur Schadenminderungspflicht in der Kasko
- Kaskoverträge ohne Werkstattbindung betroffen
- UPE-Aufschläge für Marke ja, für Freie nein – nicht tragfähig
- Weisungsrecht des Kaskoversicherers trägt insoweit nicht
- Was gilt unter Gesichtspunkt der Schadenminderungspflicht?
- Fallgruppe 1: VN lässt in Markenwerkstatt reparieren
- Fallgruppe 2: Mehrere Markenwerkstätten in der Nähe
- Fallgruppe 3: Mehrere freie Werkstätten in der Nähe
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AUSGABE: UE 3/2022, S. 13 · ID: 48022069
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