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GutachtenkostenAbschlepper muss helfen, damit der SV begutachten kann
| Steht das nach dem Unfall zum Abschleppunternehmer verbrachte – nicht mehr fahrfähige – Fahrzeug dort dicht an dicht mit anderen Fahrzeugen, sodass es vom Abstellplatz gezogen werden muss, damit der Schadengutachter seine Arbeit machen kann, kann der Abschleppunternehmer den Aufwand berechnen. Dasselbe gilt, wenn der Abschleppunternehmer die Motorhaube für den Gutachter mit Werkzeug öffnet, so das LG Stuttgart. |
Der richtige Weg dürfte auch hier sein, dass die Rechnung auf den Schadengutachter ausgestellt wird und er diese Kosten als Fremdkosten mit in seine Rechnung nimmt. Denn die Leistungen werden eindeutig für ihn erbracht. Und wenn das Fahrzeug nicht beim Abschleppunternehmer steht, sondern auf dem Hof oder in der Halle einer Werkstatt, ist die Rechtslage nicht anders (LG Stuttgart, Urteil vom 28.04.2022, Az. 12 O 230/21, Abruf-Nr. 229273, eingesandt von Rechtsanwältin Birgit Schwarz, Weißenhorn).
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AUSGABE: UE 6/2022, S. 5 · ID: 48350638