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WiederbeschaffungswertAG Bad Hersfeld: Großkundenrabatt ist ohne Einfluss auf WBW
| Bekommt ein Geschädigter auf Neuwagen einen Großkundenrabatt, hat das keinen Einfluss auf den Wiederbeschaffungswert (WBW). Das Argument des Versicherers, der bei Gebrauchtwagen unstreitig nicht gewährte Großkundenrabatt müsse auf den WBW angerechnet werden, weil es sonst zu einer „Werteverschiebung“ komme, hat das AG Bad Hersfeld nicht gelten lassen. Ein Geschädigter mit großer Marktmacht sei auch nicht verpflichtet, zugunsten des Versicherers auf einen solchen Nachlass zu drängen. |
Das Gericht liegt mit beidem völlig richtig. Denn der WBW ist kein Kaufpreisersatz. Was wollte der Versicherer denn sagen, wenn der Geschädigte das Fahrzeug geschenkt bekommen hat? Soll er dann den Schenker nötigen müssen, noch mal eins an ihn zu verschenken? Oder soll der WBW „null“ sein, weil es sonst zu einer Werteverschiebung komme? Das Werteverschiebungsargument liegt völlig neben der Sache. Der Geschädigte hätte sein mit hohem Nachlass erworbenes Fahrzeug nach Ende der Nutzungszeit oder wenn er es aus anderen Gründen nicht mehr braucht, zum normalen Marktpreis verkaufen können. Da fragt auch niemand nach dem Gestehungspreis.
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AUSGABE: UE 6/2022, S. 4 · ID: 48307405