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Juni 2022

ReparaturkostenGeschädigter muss Subunternehmerrechnung nicht vorlegen

Abo-Inhalt17.05.20225658 Min. Lesedauer

| Und wieder hat – mit dem AG Oldenburg – ein Gericht entschieden, dass die Rechnung des Lackierers vom Geschädigten nicht vorgelegt werden muss, wenn der Lackierer der Subunternehmer der Werkstatt war, die mit der Reparatur beauftragt war. Das schon deshalb, weil der Geschädigte gegenüber dem Lackierer keinen Anspruch darauf hat, die Rechnung offengelegt zu bekommen. |

Der Darlegungs- und Beweislast genügt der Geschädigte, wenn er die Rechnung der von ihm beauftragten Werkstatt vorlegt (AG Oldenburg, Urteil vom 04.05.2022, Az. 7 C 7011/22 (XXX), Abruf-Nr. 229116, eingesandt von Rechtsfachwirt Carsten Plate, Kanzlei Melchers und Koll., Nordenham).

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AUSGABE: UE 6/2022, S. 1 · ID: 48307713

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