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SachverständigenkostenAG Greifswald: Vertrauensschutz bei Sachverständigenkosten
| Hatte der Geschädigte bei einem früheren Unfall bereits den nun noch einmal ausgewählten Schadengutachter beauftragt und hatte der damals eintrittspflichtige Versicherer die Höhe der Gutachtenkosten nicht beanstandet, ergibt sich daraus auch gegenüber einem anderen Versicherer ein Vertrauensschutz. Der Geschädigte darf also ohne weiteres davon ausgehen, dass dieser Sachverständige in dem Rahmen abrechnet, der schadenrechtlich zulässig ist. Das entschied das AG Greifswald. |
Im Übrigen darf sich der Geschädigte auch auf die Empfehlung der Werkstatt verlassen, so das AG Greifswald (Urteil vom 04.04.2022, Az. 44 C 223/21, Abruf-Nr. 229136, eingesandt von Sachverständiger Gerd Hascher, Zinnowitz).
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AUSGABE: UE 6/2022, S. 6 · ID: 48308072